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Fassaden- und Hofflächenprogramm

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Fassaden, Höfe und Gärten tragen einen großen Teil zum lokalen Erscheinungs- bzw. Ortsbild bei. Eine ansprechend gestaltete Fassade oder eine gepflegte Gartenfläche geben einem Ort eine positive und einladende Ausstrahlung und können so zur Aufwertung des öffentlichen Raums führen.

 

Um private Eigentümerinnen und Eigentümer in den Ortskernen Aldekerk und Nieukerk hinsichtlich ihrer Gestaltung von Haus, Hof und Fassade zu unterstützen, können mithilfe des Fassaden- und Hofflächenprogramms 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

  • Gestaltungs- und Fassadenaufwertungen mit positiver Wirkung für den öffentlichen Raum

  • Wiederherstellung erhaltenswerter ursprünglicher Fassaden - sowie Fenstergliederung

  • Erneuerung oder Instandsetzung von prägenden Hoftoren in historischer Ausführung

  • Erneuerung von Torbögen und Haustüren in historischer Ausführung (in Verbindung mit einer Fassadensanierung)

  • Maßnahmen zur Hofentsiegelung und ökologischen Verbesserung

  • Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, städtebauliche Verbesserungen

  • Maßnahmen/Gestaltung von Außenwänden und Dächern

Eine detaillierte Auflistung aller förderfähiger Maßnahmen können Sie der Richtlinie entnehmen.

Nicht förderfähig sind:

  • Wärmeschutzmaßnahmen (ausgenommen sind Endputz und – anstrich)

  • Errichtung und Neugestaltung von Stellplätzen

Wichtige Kriterien für das Fassaden- und Hofflächenprogramm:

  • Die Maßnahme erfolgt innerhalb der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches.

  • Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.

  • Das Gebäude ist nicht im staatlichen oder kommunalen Besitz.

  • Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindst.              10 Jahre alt.

  • Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Aufwertung des Ortsbildes und sind öffentlich einsehbar.

  • Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen/private Eigentümer, Eigentümergemeinschaften/Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen/Mieter und Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers

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