Private Fördermöglichkeiten ab 2022!
Sie entwickeln eigene Ideen für Verschönerungsmaßnahmen, Gemeinschaftsaktivitäten, Feste und machen daraus Ihr Projekt – alleine, zusammen mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn oder im Verbund mit Akteurinnen und Akteuren. Und das Beste: mit dem Verfügungsfonds werden Ihnen 75% der Kosten für das Projekt erstattet.
Wie funktioniert das?
Wir empfehlen zunächst ein Gespräch mit dem Ortskernbüro, um sicherzustellen, dass Ihre Idee auch in das Förderprogramm passt. Dort können Sie anschließend auch den Antrag einreichen. Über die Bewilligung aller Anträge entscheidet ein bürgerschaftliches Gremium.
Verfügungsfonds
Wichtige Kriterien für den Verfügungsfonds:
-
Die Maßnahme erfolgt innerhalb der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches.
-
Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
-
Die Maßnahme dient nicht nur einer Zielgruppe, sondern hat einen integrativen und gemeinschaftsbildenden Nutzen für unterschiedliche Akteurinnen und Akteure.
-
Die Maßnahme fördert das Image und die Identifikation mit den Ortskernen
-
Die Kooperation zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren steht im Vordergrund.
-
Die Maßnahme fördert, das Miteinander, das Engagement von Einzelpersonen und Gruppen/Vereinen, sowie die Stärkung der Kommunikation untereinander.
-
Die Mittel aus dem Verfügungsfonds sollen nicht die Regelfinanzierung von Projekten und Maßnahmen ersetzen. Gefördert werden kleine, in sich abgeschlossene Maßnahmen und Projekte, die keine Folgekosten beinhalten. Mit dem Vorhaben darf vor der schriftlichen Bewilligung nicht begonnen werden.
-
Die Mittel der Städtebauförderung (50%) dürfen ausschließlich für investive und investitions-vorbereitende Maßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen und Erarbeitung von Konzepten) verwendet werden und die Mittel des privaten Anteils (50%) dürfen auch für nicht-investive Maßnahmen (z.B. Veranstaltung und Events) verwendet werden.
Welche Projekte können realisiert werden?
Mit dem Verfügungsfonds sind erstmal alle Projekte möglich, die zur Aufwertung der Ortskerne führen und den Angaben der Verfügungsfonds-Richtlinie entsprechen.
Dazu gehören beispielsweise:
-
Kunstprojekte im öffentlichen Raum
-
Begrünungsmaßnahmen
-
Anschaffung von Stadt- und Sitzmobiliar
-
Entwicklung von Informations- und Leitsystemen
-
& vieles mehr
Die Beispiele stellen keine abgeschlossene Liste dar und sollen lediglich als Inspiration dienen. Darüber hinaus sind auch allerlei andere Projektideen möglich und willkommen, die den Begebenheiten und Bedürfnissen der beiden Ortskerne entsprechen. Wenn Sie also eine eigene Projektidee haben oder Interesse haben eine der Projektideen in Aldekerk oder Nieukerk umzusetzen, kommen Sie einfach ins Ortskernbüro und wir sprechen über die Umsetzungsmöglichkeiten.
Für mehr Projektideen schauen Sie sich gerne die unten aufgeführten Beispiele an. Weitere Informationen und Inspirationen für Verfügungsfonds-Projekte erhalten Sie auf den Seiten des Netzwerk Innenstadt NRW und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Hilfestellung bei der Beantragung:
Unter den Downloads finden Sie Hilfestellungen und Checklisten für die Beantragung.
Links:
Verfügungsfond (innenstadt-nrw.de)
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe (bund.de)
Downloads
Beispiele Verfügungsfonds
Quelle: Stadt + Handel
Quelle: Stadt + Handel
Quelle: Stadt + Handel
Beleuchtung
Illuminierte Bäume und Fassaden
-
Initiiert und gefördert durch Vereine und Gewerbetreibende
-
Ergänzende und akzentuierte Beleuchtung an ausgewählten Orten wie z.B. historischen Gebäuden und Plätzen
-
Trägt unter anderem zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt bei durch atmosphärische Beleuchtung
-
Förderfähig sind Anschaffungskosten sowie externe Installation
-
verwandte Projekte: Weihnachtsbeleuchtung, Platzbeleuchtung, Strahler im Boden, einheitliche Straßenbeleuchtung, ...
Essbare Stadt
-
Antragstellung durch Verein
-
Aufstellen von 10 Pflanzkübeln in der Fußgängerzone (April-September)
-
Bepflanzung mit Gemüsepflanzen und Kräutern
-
Pflege und Bewässerung durch Pflanzpatinnen und -paten
-
Kräuter und Gemüse darf von jedem geerntet und verwendet werden
-
Förderfähig sind die Anschaffungskosten von Kübeln, Erde und Pflanzen
-
verwandte Projekte: Begrünung durch Blumenkübel, Sträucher & Bäume, Hochbeete, Insektenhotels, ...
Begrünung
nachhaltige Mobilität
Fahrradreparaturstation
-
Fahrradreparaturstation im Innenstadtbereich an zentraler und stark frequentierter Stelle
-
Fahrradreparatur kann selbstständig und kostenlos durchgeführt werden
-
Trägt zur Aufwertung des öffentlichen Raums bei und schafft Anreize mit dem Fahrrad zu fahren
-
Förderfähig sind Anschaffungskosten und Installation der Station
-
verwandte Projekte: Fahrradständer, Lastenräder, E-Bike Ladestation, ...
Fassaden, Höfe und Gärten tragen einen großen Teil zum lokalen Erscheinungs- bzw. Ortsbild bei. Eine ansprechend gestaltete Fassade oder eine gepflegte Gartenfläche geben einem Ort eine positive und einladende Ausstrahlung und können so zur Aufwertung des öffentlichen Raums führen.
Um private Eigentümerinnen und Eigentümer in den Ortskernen Aldekerk und Nieukerk hinsichtlich ihrer Gestaltung von Haus, Hof und Fassade zu unterstützen, können mithilfe des Fassaden- und Hofflächenprogramms 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Wie funktioniert das?
Kommen Sie zunächst mit Ihrem Vorhaben zu einem Beratungsgespräch ins Ortskernbüro. Dort können Sie alle offenen Fragen stellen und wir schauen, ob Ihr Vorhaben den Richtlinien des Förderprogramms entspricht. Danach können Sie den Antrag zur Bewilligung der Förderung ausfüllen und bei der Gemeinde Kerken einreichen.
Wichtige Kriterien für das Fassaden- und Hofflächenprogramm:
-
Die Maßnahme erfolgt innerhalb der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches.
-
Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
-
Das Gebäude ist nicht im staatlichen oder kommunalen Besitz.
-
Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindst. 10 Jahre alt.
-
Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Aufwertung des Ortsbildes und sind öffentlich einsehbar.
-
Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen/private Eigentümer, Eigentümergemeinschaften/Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen/Mieter und Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
-
Gestaltungs- und Fassadenaufwertungen mit positiver Wirkung für den öffentlichen Raum
-
Maßnahmen zur Hofentsiegelung und ökologischen Verbesserung
-
Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, städtebauliche Verbesserungen
-
Maßnahmen/Gestaltung von Außenwänden und Dächern
Nicht förderfähig sind:
-
Wärmeschutzmaßnahmen (ausgenommen sind Endputz und – anstrich)
-
Errichtung und Neugestaltung von Stellplätzen
Downloads
Haus- , Hof- &
Fassadenprogramm